Unternehmen sollen zukünftig „ihre“ Corona-Regeln selbst bestimmen

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Ab dem 20. März sollen Arbeitgeber die Corona-Vorschriften im Betrieb weitestgehend selbst regeln. Je nach regionalem Infektionsgeschehen müssen sie verschiedene Schutzmaßnahmen gewährleisten.

Mit dem Frühlingsanfang sollen auch die Corona-Regeln in den Betrieben gelockert werden. Einerseits lässt sich mit Blick auf den Entwurf der geänderten Corona-Arbeitsschutzverordnung sagen, dass die jetzt vorgesehenen Flexibilisierungen für die Betriebe notwendig und sinnvoll sind. Sie sind die gebotene Reaktion auf die betrieblichen Schutzkonzepte und die hohe Impfquote der Beschäftigten. Andererseits wird so wieder ein unübersichtliches Handlungs-Durcheinander erzeugt und die Verantwortung und weitere Arbeit „nach unten“ verlagert. Die Regelung soll ab dem 20. März gelten, muss aber noch abschließend vom Kabinett beschlossen werden.

Individuelle Maßnahmen je nach regionalem Infektionsgeschehen
Der Entwurf sieht vor, dass die Arbeitgeber künftig selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen sollen. Je nach regionalem Infektionsgeschehen sollen sie dann den Beschäftigten einen Corona-Test anbieten, Schutzmasken bereitstellen oder sie zum "Homeoffice" auffordern. Auch über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln sowie Maskenpflicht sollen die Betriebe selbst entscheiden. Wie bisher können sie aber Mitarbeiter nicht verpflichten, sich testen oder impfen zu lassen. 

Bis einschließlich 19. März müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten noch zweimal die Woche Tests anbieten. Wenn Abstände nicht eingehalten werden können, müssen auch Masken am Arbeitsplatz getragen werden.

Gewerkschaften mahnen, den Arbeitsschutz nicht zu vernachlässigen
Der Deutsche Gewerkschaftsbund warnt unterdessen davor, den Schutz vor Corona-Infektionen am Arbeitsplatz zu vernachlässigen. "Arbeitsschutz darf ab Ende März keinesfalls zur Privatsache werden". Die Pandemie sei noch immer nicht vorbei und Homeoffice bleibe - wo möglich - noch immer ein effektiver Infektionsschutz.

Mit freundlichen Grüßen
Margarita Debos & Karsten Stöcker